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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 07/2024
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Holy Moly films OG

Clemens-Krauss-Straße 22

5020, Salzburg

Austria

www.holymolyfilms.com
hello@holymolyfilms.com
UID: ATU80811819
FN: 630051 x

GELTUNGSBEREICH

Die Firma Holy Moly films OG (im Folgenden „Wir“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem/der Auftraggeber/in, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem/der Auftraggeber/in sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/in werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des/der Auftraggeber/in widersprechen wir ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des/der Auftraggeber/in durch uns bedarf es nicht.

Änderungen der AGB werden dem/der Auftraggeber/in bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der/die Auftraggeber/in den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der/die Auftraggeber/in in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

KOSTENVORANSCHLÄGE

Kostenvoranschläge werden bis zu einem geschäftsüblichen Umfang kostenlos erstellt. Wir behalten uns vor, zusätzliche Leistungen wie die Erstellung von Unterlagen z.B. Pläne oder Visualisierungen, sowie Kosten für überdurchschnittliche Planungsaufwendungen separat zu verrechnen.

VERTRAGSABSCHLUSS

Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern von uns nicht ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird für uns erst durch eine schriftliche Bestätigung oder durch unseren Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge – auch ohne Angabe von Gründen – vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen ist. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.

An uns gerichtete Aufträge oder Bestellungen des/der Auftraggeber/in, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung unsererseits.

KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ

Hat der/die potentielle Auftraggeber/in uns vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommen wir dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung unsererseits treten der/die potentielle Auftraggeber/in und wir in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

Der/die potentielle Auftraggeber/in anerkennt, dass wir bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringen, obwohl er/sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne unserer ist dem/der potentiellen Auftraggeber/in schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

Der/die potentielle Auftraggeber/in verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von uns im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

Sofern der/die potentielle Auftraggeber/in der Meinung ist, dass ihm/ihr von uns Ideen präsentiert wurden, auf die er/sie bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er/sie dies uns binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass wir dem/der potentiellen Auftraggeber/in eine für ihn/ihr neue Idee präsentiert haben. Wird die Idee von dem/der Auftraggeber/in verwendet, so ist davon auszugehen, dass wir dabei verdienstlich wurden.

Der/die potentielle Auftraggeber/in kann sich von seinen/ihren Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei uns ein.

Werden die im Zuge der Präsentation an den/die Auftraggeber/in eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für diese/n Auftraggeber/in verwendet, so sind wir berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderwärtig zu verwenden.

Die Beauftragung von Mitbewerber/innen von uns zur Umsetzung der von uns präsentierten Konzepte und Ideen durch den/der Auftraggeber/in ist untersagt.

LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES/DER AUFTRAGGEBER/IN

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch uns, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Innerhalb des von dem/der Auftraggeber/in vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages unsere Gestaltungsfreiheit.

Alle unsere Leistungen (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind von dem/der Auftraggeber/in zu überprüfen und von ihm/ihr binnen drei Werktagen ab Eingang bei dem/der Auftraggeber/in freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von dem/der Auftraggeber/in genehmigt.

Der/die Auftraggeber/in wird uns zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er/sie wird uns von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Be-deutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der/die Auftraggeber/in trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner/ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
 

Der/die Auftraggeber/in ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wir haften im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung unserer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zu dem/der Auftraggeber/in – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Werden wir wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem/einer Dritten in Anspruch genommen, so hält der/die Auftraggeber/in uns schad- und klaglos; er/sie hat uns sämtliche Nachteile zu ersetzen, die uns durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich uns bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der/die Auftraggeber/in stellt uns  hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Die von dem/der Auftraggeber/in benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen von dem/der Auftraggeber/in rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremd-leistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des/der Auftraggeber/in. Wir werden diese/n Dritten sorgfältig aus-wählen und darauf achten, dass diese/r über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

Soweit wir notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer/innen keine Erfüllungsgehilfen unsererseits.

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der/die Auftraggeber/in einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN

Wir haben unsere Lieferpflicht erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermitt­lung, z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung, gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der/die Auftraggeber/in.

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. uns schriftlich zu bestätigen.

Unsere zur Ver­fü­gung ge­stell­te Vor­la­gen und Ent­wür­fe sind nach Far­be, Bild-, Strich- oder Ton­ges­tal­tung erst dann ver­bind­lich, wenn ih­re ent­spre­chende Rea­li­sie­rungsmöglichkeit schrift­lich von uns be­stä­tigt wor­den ist.

Verzögert sich unsere Lieferung/Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der/die Auftraggeber/in und wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Befinden wir uns in Verzug, so kann der/die Auftraggeber/in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er/sie uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des/der Auftraggeber/in wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Lie­fe­run­gen er­fol­gen auf unseren Kos­ten. Ver­pa­ckung, Fracht, Por­to, Ver­si­che­rung und sons­ti­ge Ver­sand­kos­ten sind hier­von je­doch nicht erfasst. Die­se Kos­ten wer­den dem/der Auf­trag­ge­ber/in in Rech­nung ge­stellt.

VORZEITIGE AUFLÖSUNG

Wir sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der/die Auftraggeber/in zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der/die Auftraggeber/in fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des/der Auftraggeber/in bestehen und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlungen leistet noch vor unserer Leistung eine taugliche Sicherheit leistet.
     

Der/die Auftraggeber/in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn wir fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstoßen.

HONORAR

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht unser Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Wir sind berechtigt, zur Deckung unseres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von 1500,00 EUR, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
 

Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall haben wir für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
 

Alle unsere Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle unsere erwachsenden Barauslagen sind von dem/der Auftraggeber/in zu ersetzen.
 

Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von uns schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, werden wir den/die Auftraggeber/in auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von dem/der Auftraggeber/in genehmigt, wenn der/die Auftraggeber/in nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt von dem/der Auftraggeber/in von vornherein als genehmigt.
 

Für alle unsere Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer von dem/der Auftraggeber/in nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt uns das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der/die Auftraggeber/in an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind uns vielmehr unverzüglich zurückzustellen.

ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Das Honorar ist binnen sieben Tagen mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten in unserem Eigentum.

Bei Zahlungsverzug des/der Auftraggeber/in gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in für den Fall des Zahlungsverzugs, uns die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges des/der Auftraggeber/in können wir sämtliche, im Rahmen anderer mit dem/der Auftraggeber/in abgeschlossene Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Weiters sind wir nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
 

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behalten wir uns für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

Der/die Auftraggeber/in ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen, außer die Forderung des/der Auftraggeber/in wurde von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

Alle unsere Leistungen, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale in unserem Eigentum und können von uns jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.

Wir übertragen dem/der Auftraggeber/in mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ih­rer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nut­zungs- und Verwertungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Nutzt der/die Auftraggeber/in bereits vor diesem Zeitpunkt unsere Leistungen, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte in Österreich befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüberhinausgehende Verwendung, bedarf unserer Zustimmung.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von unseren Leistungen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den/die Auftraggeber/in oder durch für diese/n tätige Dritte, sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des/der Urheber/in zulässig.

Für die Nutzung von unseren Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – unsere Zustimmung erforderlich. Dafür steht uns und dem/der Urheber/in eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Branchenüblich wird das in der Produktion entstandene Rohmaterial von uns dem/der Auftraggeber/in nicht zur Verfügung gestellt, vorausgesetzt dies wurde im Vertrag nicht anders geregelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gegen ein Buy-Out von 33% der Produktionskosten, das Rohmaterial in seiner Ursprungsform zu erwerben.

Für die Nutzung von unseren Leistungen bzw. von Werbemitteln, für die wir konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet haben, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls unsere Zustimmung notwendig.
 

Für Nutzungen gemäß Abs. 5 steht uns im 1. Jahr nach Vertragsende ein An-spruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
 

Der/die Auftraggeber/in haftet uns für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

Kopien und Aufbewahrung

Wir dürfen uns Kopien des Produktes für eigene Werbezwecke herstellen und diese vorführen. Jedoch erst, wenn das Produkt seitens des/der Auftraggeber/in im Einsatz ist.

Die originalen Bild- und Tonmaterialien (Rohdaten) sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von uns für ein Jahr kostenlos eingelagert.

Nach Ablauf des Jahres muss der/die Auftraggeber/in nach Aufforderung durch uns entscheiden, ob das Material weiter – ab diesen Zeitpunkt kostenpflichtig – eingelagert oder vernichtet werden soll.

KENNZEICHNUNG

Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf uns und allenfalls auf den/die Urheber/in hinzuweisen, ohne dass dem/der Auftraggeber/in dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Wir sind, vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des/der Auftraggeber/in, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf unserer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zu dem/der Auftraggeber/in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

GEWÄHRLEISTUNG

Der/die Auftraggeber/in hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach unserer Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem/der Auftraggeber/in das Recht auf Verbesserung oder Austausch unserer Lieferung/Leistung. Wir werden die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der/die Auftraggeber/in uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Wir sind berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem/der Auftraggeber/in die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem/der Auftraggeber/in die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine/ihre Kosten durchzuführen.

Es obliegt auch dem/der Auftraggeber/in, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Wir sind nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Wir haften im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem/der Auftraggeber/in nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese von dem/der Auftraggeber/in vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber uns gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der/die Auftraggeber/in ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung unsererseits und unserer Angestellten, Auftragnehmer/innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des/der Auftraggeber/in ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer „Leute“.

Jegliche Haftung unsererseits für Ansprüche, die auf Grund unserer erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den/die Auftraggeber/in erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn wir unserer Hinweispflicht nachgekommen sind oder eine solche für uns nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haften wir nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des/der Auftraggeber/in oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der/die Auftraggeber/in hat uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des/der Auftraggeber/in verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab unserer Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

DATENSCHUTZ (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der/die Auftraggeber/in stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des/der Auftraggeber/in, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des/der Auftraggeber/in in sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zu dem/der Auftraggeber/in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der/die Auftraggeber/in ist einverstanden, dass ihm/ihr elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
 

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

PASSWORT

So­fern der/die Auf­tra­gge­ber/in für den Zugang zum Server ein in­di­vi­du­el­les “Passwort” er­hält, ver­sich­ert er/sie be­reits im eigenen Interesse, das Passwort vertraulich zu behandeln. Der/die Auftraggeber/in verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er/sie ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er/sie dies zu vertreten hat.

 

E-MAILS

Wir behalten uns für E-Mails und UMS vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für den/die Auftraggeber/in zumutbar ist.

Wir sind berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen,

  • nachdem diese von dem/der Auftraggeber/in abgerufen wurden,
  • nachdem sie gemäß Auftraggeberweisung weitergeleitet wurden,
  • nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

Wir sind al­ler­dings nicht ver­pflich­tet, die Lö­schung vor­zu­neh­men. Der/die Auftrag­ge­ber/in ist selbst da­für ver­ant­wort­lich, durch recht­zei­ti­ge Lö­schung zu ver­hin­dern, dass sein/ihr Spei­cher die Ka­pa­zi­täts­gren­ze er­reicht mit der Fol­ge der Nicht­auf­nah­me wei­te­rer elekt­ro­ni­scher Nach­rich­ten.

 

SONDERBESTIMMUNGEN FÜR MIETGERÄTE- UND TECHNIK & SORGFALTSPFLICHT

Angemietete Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der/die Mieter/in haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn/ihr ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.).

Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt.

 

ANZUWENDENDES RECHT

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen uns und dem/der Auftraggeber/in unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist unser Sitz. Bei Versand geht die Gefahr auf den/die Auftraggeber/in über, sobald wir die Ware dem von ihm/ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben haben.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen uns und dem/der Auftraggeber/in ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, den/die Auftraggeber/in an seinem/ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

SONSTIGES

E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Sig­na­tur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem/der Auftraggeber/in nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.

Wir werden in aller Regel nur aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf unser Netzwerk bzw. Nutzung unserer Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen.

Wir sind berechtigt, in den von uns erstellten und/oder veränderten Seiten META- Informationen einzubringen, die ins­be­son­de­re Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche An­ga­ben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Über­nah­me redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META- Informationen nicht verbunden. Ist oder werden wir gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet- Seiten offen oder als META- Daten zu hinterlegen, so sind wir nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit der/die Auftraggeber/in nicht innerhalb angemessener Frist unserem Verlangen nachkommt oder “Gefahr im Verzuge” vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie uns bekannt sind, oder, bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.